{"id":22,"date":"2003-12-11T18:49:53","date_gmt":"2003-12-11T22:49:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.editorial.de\/?p=22"},"modified":"2003-12-11T18:49:53","modified_gmt":"2003-12-11T22:49:53","slug":"geschaeftsnummer-e1-c-133503-xx","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.editorial.de\/index.php\/2003\/12\/11\/geschaeftsnummer-e1-c-133503-xx\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsnummer E1 C 1335\/03 (XX)"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.editorial.de\/wp-content\/uploads\/kw5003.jpg\" align=\"right\" border=\"0\" \/>Die c&#8217;t hatte ganze <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/ct\/03\/24\/088\/\">zwei Seiten<\/a> daf\u00fcr \u00fcbrig, und der lustig-peinliche Auftritt in der <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/ct\/tv\/archiv\/03\/1115\/default.shtml#t1\">Glotze<\/a> (mit Muffin-gef\u00fclltem Mund vorlesen, gutes Benehmen habe ich so nicht gelernt) war der Br\u00fcller auf den letzten Festivit\u00e4ten hier. Die Sache selbst, zu gern h\u00e4tte ich sie unter &#8222;Lehrgeld&#8220; verbucht&#8230;<\/p>\n<p>Doch jetzt landet&#8217;s doch noch vor&#8217;m Kadi. Gerichte werden also jetzt von echten Problemen abgehalten wegen meiner momentanen 0,00036 Prozent Negativbewertung (und die auch noch berechtigt, wie nicht nur c&#8217;t, Freunde und ich, sondern auch mein Anwalt denken). Gesch\u00e4ftssch\u00e4digung? L\u00e4cherlich, da sch\u00e4digt sich jemand nur selbst. Aber wenn das f\u00fcr den Kl\u00e4ger so gut l\u00e4uft, wie das Interview mit der c&#8217;t, dann brauche ich mir ja keine Sorgen zu machen. Als ob auch ich nicht schon gen\u00fcgend andere h\u00e4tte.<\/p>\n<p>So ist&#8217;s Leben,<br \/>\nThorsten<\/p>\n<p><em>Update [KW 06\/2004]:<\/em><br \/>\nDie heutige m\u00fcndliche Verhandlung war ziemlich eindeutig. Alle fassen sich an den Kopf ob dieser Zeitverschwendung und es geht in der Sache nur um Meinungsfreiheit, ganz unabh\u00e4ngig vom zugrunde liegenden Ereignis, und die muss gewahrt bleiben und hat Vorrang vor Empfindlichkeiten des Gewerbetreibenden. Das hat zehn Minuten oder so gedauert, Urteil gibt&#8217;s in einigen Wochen.<\/p>\n<p><em>Update [KW 09\/2004]:<\/em><br \/>\nSo, das war&#8217;s dann hoffentlich. Klage abgewiesen. In Folge das Urteil und dessen Begr\u00fcndung. Ist diese Farce damit endlich durchgestanden?<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\nAmtsgericht Oldenburg (Oldb)<br \/>\nVerk\u00fcndet am: 26.02.2004<\/p>\n<p><strong>Im Namen des Volkes<br \/>\nUrteil<\/strong><\/p>\n<p>Die Klage wird abgewiesen.<br \/>\nDie Kosten des Rechtsstreits hat der Kl\u00e4ger zu tragen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidungsgr\u00fcnde:<\/strong><\/p>\n<p>Die Klage ist unbegr\u00fcndet.<br \/>\nDem Kl\u00e4ger steht der geltend gemachte Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.<\/p>\n<p>Ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb liegt nicht vor. Die Negativbewertung ist durch das Recht des Beklagten zur freien Meinungs\u00e4u\u00dferung gesch\u00e4tzt und \u00fcberschreitet weder nach Form noch nach Inhalt die Grenzen des Erlaubten.<\/p>\n<p>Das Recht am eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb ist lediglich insoweit in Form eines offenen Auffangtatbestandes gegen betriebsbezogene Eingriffe gesch\u00fctzt, sofern eine Interessen &#8211; und G\u00fcterabw\u00e4gung mit der kollidierenden Interessensph\u00e4re des anderen eine rechtswidrige Verletzung ergibt. Die \u00c4u\u00dferung des Beklagten ist hier von dem gewichtigen Recht zur freien Meinungs\u00e4u\u00dferung gedeckt. Der Kl\u00e4ger wei\u00df auch, wenn er \u00fcber e-Bay Gesch\u00e4fte t\u00e4tigt, dass er den Beurteilungen der Kunden in der Form der Bewertungsabgabe ausgesetzt ist. Der Beklagte bringt mit seiner Beurteilung &#8222;Beschwerde: Vgl. andere Beschwerden hier! Das Erlebte passt nicht in 80 Zeichen..&#8220; eine negative Beurteilung des Kl\u00e4gers zum Ausdruck. Hintergrund waren Meinungsverschiedenheiten \u00fcber die Art des geschuldeten Kaufgegenstandes und die vom Kl\u00e4ger gew\u00e4hlte Art der Beschreibung. Der Kl\u00e4ger hat eine freilauff\u00e4hige OEM-Version geliefert. Bei einigen Kunden, die Beschwerden in die Beurteilungen eingestellt hatten, war aufgrund der Artikelbeschreibung der Eindruck des Kaufs einer Vollversion entstanden. Nach der aus Sicht des Beklagten erfolglos gef\u00fchrten Korrespondenz nahm er in seiner Beurteilung auf diese Beschwerden von anderen Kunden, Bezug. Eine derartige Meinungs\u00e4u\u00dferung ist durchaus zul\u00e4ssig und zwar unabh\u00e4ngig von der zivilrechtlichen Frage, ob der Kl\u00e4ger als Kaufgegenstand das geliefert hat, was er dort angeboten hat.<\/p>\n<p>Der Beklagte \u00fcberschreitet auch dadurch, dass er seinen Kritikpunkt nicht ausdr\u00fccklich nennt, sondern \u00e4u\u00dfert &#8222;Das Erlebte passt nicht in 80 Zeichen&#8220;, nicht die Grenzen einer zul\u00e4ssigen sachbezogenen Kritik. Er nimmt Bezug auf die anderen Beschwerden, so dass der Inhalt der Auseinandersetzung deutlich ist. Der Inhalt der Vorkorrespondenz kann im einzelnen nicht in eine Bewertung von 80 Zeichen eingestellt werden.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger als Verk\u00e4ufer hat im \u00fcbrigen auch die M\u00f6glichkeit zu einer Antwort, die er auch genutzt hat.<\/p>\n<p>Die Nebenentscheidungen beruhen auf \u00c2\u00a7\u00c2\u00a7 91, 708 Nr. 11, 711 ZPO.<\/p>\n<p>Gezeichnet: Meinecke-K\u00f6nig<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die c&#8217;t hatte ganze zwei Seiten daf\u00fcr \u00fcbrig, und der lustig-peinliche Auftritt in der Glotze (mit Muffin-gef\u00fclltem Mund vorlesen, gutes Benehmen habe ich so nicht gelernt) war der Br\u00fcller auf den letzten Festivit\u00e4ten hier. Die Sache selbst, zu gern h\u00e4tte ich sie unter &#8222;Lehrgeld&#8220; verbucht&#8230; Doch jetzt landet&#8217;s doch noch vor&#8217;m Kadi. 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