Ich kann nicht anders als nun auch hier diese wunderbare Aktion versus die Markenrechtsabsurdität im Falle „Explorer“ zu bewerben. Denn diese Suche geht weit über die Satire zum Thema hinaus, es ist überaus relevant zumindest für diesen Fall (nicht so sehr für die Linkhaftung im Allgemeinen), ob es den angeblichen „Explorer“ der Firma „Symicron“ überhaupt gibt, ob diese Marke überhaupt noch tragbar ist. Genauere Informationen gibt es beim „AdvoGraf“ und „Freedom for Links“ (siehe unten).
Es ist still geworden um den heise Verlag, der auch durch alle Instanzen wollte und zugleich Löschung der Marke „Explorer“ beim Patentamt beantragen, nachdem er wegen einer c’t-Heft-CD mit einer einstweiligen Verfügung bedacht wurden. Auch Freedom for Links hat sich offenbar einzig und allein auf den Stefan Münz-Fall zurückgezogen und schweigt stille.
Dabei ist das Schmierenstück doch eigentlich fast amüsant. Nicht so sehr, dass Staranwalt Freiherr Günter von Gravenreuth seinen Vornamen in Foren und News wahlweise nach Laune sowohl mit als auch ohne „h“ schreibt, eher dass sowohl er als auch sein Klient Symicron sich wehement weigern, auch nur Auskunft über Lizenznehmer zu geben. Die entsprechende Webseite dieser vermutlichen Scheinfirma zu Lizenznehmern ist seit Dienstag, dem 24. November 1998 „in Vorbereitung“ (Stand 17. Januar 2001, 10 Uhr), auf Anfragen per Fax oder Email reagiert gar niemand. Zumindest mir wurde seit einem Monat nicht geantwortet.
Dabei will ich doch wirklich darauf achten, dass deren ach so sinnvollen Rechte gewahrt bleiben. (Um mir weiteren Abmahnärger zu ersparen.) Was mache ich auf meinen Seiten also mit all der Software, die selbst von großen Firmen hier in unserem Lande vertrieben wird und für in meinen Laienverstand danach aussieht, als könnte sie „Explorer“- Markenrechte berühren. Ist der „Ulead Photo Explorer“ lizensiert? Oder der „Film-Explorer“, den Macromedia in Flash integriert hat? Hat Microsoft seine Lizenz um den „Datei Explorer“ erweitert, der mit WindowsCE geliefert wird? Man stelle sich vor, ich hätte tatsächlich der Auskunft von AIST vertraut, deren „Movie Explorer“ wäre gefahrlos? Die haben ihn nach einstweiliger Verfügung in „MovieXone“ umbenannt, aber angeblich wollen ja auch sie um ihr Recht zum „Explorer“ kämpfen. Schön, besser diese Firmen kämpfen, als dass dies weiterhin auf dem Rücken kleiner Homepages ausgetragen wird, wie bisher.
Zurück zum Punkt: Kann es im Interesse einer Firma sein, wenn sie angeblich hauptsächlich ihre Markenrechte schützen möchte, ein Geheimnis aus ihren Lizenznehmern zu machen? Doch nur, weil damit die Gelddruckmaschine gebremst wird, man weniger kleine hilflose Webseitenbesitzer abmahnen kann. Und wie schlecht muss das Produkt „Symicron Explorer“ sein, wenn es derart rigide der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Oder wie wenig existent. Und da Marken nach einem gewissen, inzwischen abgelaufenen Zeitraum mit Inhalt zu füllen sind, könnte allein dadurch das empfindliche Kartenhaus zusammenbrechen? Ich warte schon drauf…
Danke für die Aufmerksamkeit,
Thorsten

